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Gemeinderat

Der Gemeinderat ist die vom Volk gewählte Exekutive auf kommunaler Ebene. Als strategisches Führungs- und Vollzugsorgan vertritt der Gemeinderat die Gemeinde, vollzieht die ausführenden Aufgaben und bereitet die Geschäfte vor, die den Stimmberechtigten zur Abstimmung unterbreitet werden. Der Gemeinderat wählt als vorgesetzte Stelle das Verwaltungspersonal sowie die gemeinderätlichen Kommissionen und Arbeitsgrupppen. 

Jeder Gemeinderat, jede Gemeinderätin leitet ein Ressort. Die Gemeinderäte nehmen in ihrer Funktion als Gemeinderat und Ressortvorsteher Einsitz in verschiedene Gemeindeverbände, Institutionen und Kommissionen. Der Gemeinderat untersteht dem Kollegialitätsprinzip und ist dem Amtsgeheimnis verpflichtet. Die Amtsdauer des Gemeinderates beträgt vier Jahre.

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