Erbschafts- und Schenkungssteuer / Inventaraufnahme Todesfall
Die Kanzlei ist für die Erstellung des Inventars bei einem Todesfall zuständig. Der Vertreter der Erbengemeinschaft erhält unmittelbar nach dem Todesfall eine Information über den Ablauf. Innert einem Monat wird die unterjährige Steuererklärung zugesandt. Gerne gibt Ihnen die Kanzlei detailliertere Informationen.
Weitere Informationen
Erbschafts- und Schenkungssteuern Kanton Aargau
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