Informationen über die Aufnahme in das Ortsbürgerrecht von Muhen
Nach der Zustimmung durch die Ortsbürgergemeindeversammlung zur Einführung eines Reglementes über die Aufnahme in das Ortsbürgerrecht von Muhen lief die Referendumsfrist am 4. Januar 2016 ab. Personen, welche die Voraussetzungen gemäss § 3 des Reglementes erfüllen, dürfen ihr Gesuch gerne ab dem 1. Februar 2016 bei der Kanzlei einreichen. Vor der Einbürgerung ins Ortsbürgerrecht durch die Ortsbürgergemeindeversammlung muss die Einbürgerung ins Einwohnerbürgerrecht von Muhen durch den Gemeinderat erfolgen. Dazu sind folgende Unterlagen notwendig:
- Gesuchsformular
- Wohnsitzbescheinigung
- Zivilstandsdokument
- Strafregisterauszug
- Betreibungsregisterauszug
- Bescheinigung der Finanzen über bezahlte Steuern
Für die Aufnahme ins Ortsbürgerrecht wird eine schriftliche Begründung in Briefform benötigt. Alle Unterlagen müssen im Original und mit Unterschrift eingereicht werden. Eine elektronische Übermittlung ist nicht möglich. Gesuchsformular und Reglement können bei der Kanzlei bezogen oder direkt hier heruntergeladen werden.
- Reglement über die Aufnahme in das Ortsbürgerrecht von Muhen (PDF, 3 Seiten, 178 KB)
- Gesuchsformular (handschriftliche Version) (PDF, 4 Seiten, 49 KB)
- Gesuchsformular (digitale Version) (RTF, 4 Seiten, 404 KB)
- Beilagen Gesuch in das Bürgerrecht der Einwohnergemeinde (PDF, 1 Seite, 110KB)
Zurück zur Übersicht