Heimatausweis / Interimsausweis (für ausländische Staatsangehörige)
Der Heimatausweis/Interimsausweis gilt als Ausweispapier für den Nebenwohnsitz (z.B. Studienaufenthalt, Wochenaufenthalt etc.) und wird am Ort des Nebenwohnsitzes hinterlegt. Er wird durch die Einwohnerdienste (Zentrale Dienste) der Hauptwohnsitzgemeinde ausgestellt, welche damit bestätigt, dass die betreffende Person ihre Schriften dort hinterlegt hat. Das Stimm- und Steuerdomizil bleibt weiterhin in der Hauptwohnsitzgemeinde. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer oder nach Rückkehr des Inhabers in die Hauptwohnsitzgemeinde, ist der Heimatausweis/Interimsausweis der ausstellenden Abteilung zurückzugeben.
Die Gebühr beträgt CHF 20.00
Für Minderjährige ist der Heimatausweis/Interimsausweis kostenlos.
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