Meldevorschriften

Wer sich in der Gemeinde Muhen niederlassen oder aufhalten will, muss sich innert 14 Tagen seit dem Zuzug persönlich bei den Zentralen Diensten melden. Diese Frist gilt auch bei Um- und Wegzügen. Wir benötigen auch Mitteilungen über Umzüge innerhalb des gleichen Gebäudes. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Zentralen Dienste.

Vermieter/Logisgeber müssen ein- und ausziehende Personen ebenfalls innerhalb von 14 Tagen den Zentralen Dienste melden.

Schweizer

Anmeldung / Zuzug

  • Heimatschein / Heimatausweis
  • Identitätskarte / Reisepass
  • AHV-Versichertenausweis
  • Krankenkassenkarte
  • Mietvertrag bzw. Beleg über Wohnungsnr./Einzugsdatum
  • Familienbüchlein (bei minderjährigen Kindern)

Abmeldung / Wegzug / Adressänderung

  • Meldebestätigung
  • ID/Pass/Führerausweis

Ausländer

Anmeldung / Zuzug

in jedem Fall:

  • Ausländerausweis
  • gültiger Reisepass
  • AHV-Versichertenausweis
  • Krankenkassenkarte
  • Mietvertrag bzw. Beleg über Wohnungsnr./Einzugsdatum
  • Familienbüchlein(bei minderjährigen Kindern)

bei Zuzugs aus einem anderen Kanton zusätzlich:

  • EU/EFTA-Staatsangehörige: 1 Passfoto

bei Zuzug aus dem Ausland zusätzlich:

  • EU/EFTA-Staatsangehörige: 1 Passfoto
  • Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung oder Kopie Arbeitsvertrag

Abmeldung / Wegzug / Adressänderung

  • Meldebestätigung
  • Ausländerausweis

Wochenaufenthalter

Anmeldung / Zuzug

  • Heimatausweis/Intermisausweis bei ausländischen Staatsangehörigen
  • Identitätskarte / Reisepass
  • AHV-Versichertenausweis
  • Krankenkassenkarte
  • Mietvertrag bzw. Beleg über Wohnungsnr./Einzugsdatum

Abmeldung / Wegzug

  • Meldebestätigung für Nebenwohnsitz
  • Amtlicher Ausweis

Zurück zur Übersicht