Meldung Einzelanlässe und Beantragung Kleinhandelsbewilligung

Mit der Änderung des Gastgewerbegesetzes wurde die Zuständigkeit zur Ausstellung von Kleinhandelsbewilligungen an die Gemeinden übertragen. Für Anlässe ab 1. März 2018 ist die Wirtetätigkeit an einem Einzelanlass mindestens 10 Tage vor dem Anlass der Gemeinde und dem Amt für Verbraucherschutz zu melden. Dazu ist das online-Formular für Einzelanlässe auszufüllen und elektronisch an das Amt für Verbraucherschutz zu übermitteln. Zur Einreichung bei der Gemeinde ist das Formular auszudrucken und zu unterzeichnen. Der Gemeinderat hat dazu ein Merkblatt für Einzelanlässe als Nebentätigkeit erstellt und Gebühren für die Gesuchsbehandlung und Alkoholabgabe festgelegt.

Für längere Öffnungszeiten ist mindestens zwei Werktage vor dem Anlass beim Gemeinderat eine gebührenpflichtige Bewilligung einzuholen (§ 20 GGV). Damit eine rechtzeitige Behandlung des Gesuches durch die Gemeinde gewährleistet ist, wird empfohlen, dieses mindestens 10 Tage vor dem Anlass einzureichen.